Brandschutzglas


Vom Bauamt zugelassen sind grundsätzlich nur die Brandschutzverglasungssysteme bei denen das Glas, das Vorlegeband, die Versiegelung, das Klotzholz und der Rahmen gemeinsam durch einen Prüfungsbescheid zugelassen sind.

 

Brandschutzglas wird unterschieden in G-Verglasungen und F-Verglasungen.

G-Verglasungen verhindern nur den Flammendurchgang für einen bestimmten Zeitraum (G30, G60, G90).

F-Verglasungen verhindern den Flammen- und Temperaturdurchgang für einen bestimmten Zeitraum (F30,F60,F90).